Verkehrsrecht
Ihre Ansprechpartnerin für Verkehrsrecht
Christiane Bender
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht
Ein paar Bier zu viel und dann ins Auto gesetzt? Drogen konsumiert und am Straßenverkehr teilgenommen?
Wer jetzt in eine Kontrolle gerät muss mit allem rechnen: Strafverfahren, Führerscheinentzug etc.. Im Falle eines Unfalls unter Alkoholeinfluss kommt der Regress der Haftpflichtversicherung als weiterer zu berücksichtigender Punkt hinzu. Aber auch Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, Parkverstöße, Geschwindigkeitsübertretungen, Lenkzeitüberschreitung, Rotlichtverstöße, Fahren ohne Zulassung, Fahren mit abgelaufenem TÜV oder überfällige Abgasuntersuchung oder Missachtung von Verkehrszeichen spielen oftmals eine große Rolle.
Hier gilt es, entscheidende und den Verfahrensverlauf beeinflussende Fragen zu klären. War das Verhalten ordnungswidrig oder sogar strafbar? Wie ist die Beweislage? Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, erfolgt eine Verurteilung, wird ein Fahrverbot verhängt oder droht gar die Entziehung der Fahrerlaubnis? Welches ist das richtige Verteidigungsverhalten? Handelt es sich um ein Augenblicksversagen oder einen Wahrnehmungsfehler? Welche Fristen sind zu beachten? Ist Verjährung eingetreten? Bei von Anfang an konsequenter, systematischer und engagierter Verteidigung im Ermittlungsverfahren kann oftmals eine sinnvolle Lösung gefunden werden.
Ich kenne die Fehlerquellen im Geschwindigkeitsmessverfahren, bei Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen, erkenne formale Fehler und sehe die Möglichkeiten, einen drohenden Führerscheinentzug ggf. zu verhindern. Denn mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis ist die wirtschaftliche Existenz oftmals eng verknüpft. Daher ist oberstes Ziel, dem Verlust der Fahrerlaubnis bereits in einem frühen Stadium entgegenzuwirken. Verkehrsverstöße werden zumeist mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Hier ist es nicht nur sinnvoll, sondern auch unabdingbar, bereits in dem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens einen kompetenten und erfahrenen Verteidiger mit Ihren Interessen zu beauftragen, und zwar bereits direkt nach Übersendung des Anhörungsbogens.
Denn wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält und dabei erwischt wird, dem droht eine Strafe. Mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe werden Verstöße gegen die Strafvorschriften geahndet, mit einer Geldbuße die Begehung von Ordnungswidrigkeiten. Daneben können aber auch andere, viel schmerzhaftere Sanktionen drohen: Punkte im Flensburger Fahreignungsregister, ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Ich führe kompetent, engagiert und mit viel Erfahrung die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden gleich zu Beginn eines Verfahrens und verhindere damit die Verhängung drohender Bußgelder oder Strafen bzw. erreiche eine Milderung.Denn gerade angesichts der oft gravierenden Folgen für Sie als betroffener Verkehrsteilnehmer sind die Anforderungen an eine erfolgreiche Verteidigung im Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren nur von einem kompetenten, engagierten und spezialisierten Rechtsanwalt zu erfüllen.
Verkehrszivilrecht
Hier wird geregelt, wer im Falle eines Verkehrsunfalls Ansprüche gegen wen geltend machen kann und in welcher Höhe die Ansprüche bestehen.
Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Versicherer sind nicht immer kooperativ und auch nicht schnell im Hinblick auf die Schadenabwicklung und Kostenerstattung, selbst wenn die Haftungsfrage eindeutig ist. Oft wird die Regulierung mit fadenscheinigen Argumenten und unnützen Nachfragen verzögert. Ein immer wieder gerne genommenes Argument, es herrsche Bearbeitungsrückstand… Lassen Sie sich das nicht bieten!
Sie haben ein Recht auf schnelle Bearbeitung und Regulierung, ich unterstütze Sie, dieses wahrzunehmen. Es geht um Geld, das Ihnen zusteht!
Bei von Anfang an konsequenter und systematischer Bearbeitung von Verkehrsunfällen kann oftmals außergerichtlich eine unbürokratische und zügige Regulierung erreicht werden. Von der Beauftragung eines Sachverständigen bis hin zur Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs inkl. Ihres Rechtsschutzversicherers wickle ich Ihren Verkehrsunfall ab.
Bei der Regulierung von Personenschäden ist Fingerspitzengefühl gefragt, darüber hinaus eine genaue Kenntnis der erstattungsfähigen Schadenpositionen und die Erfahrung mit dem Umgang eventueller Folgeschäden, die unter Umständen erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eintreten und wie diese geltend gemacht werden können.
Nach einem Verkehrsunfall gilt es in der Regel, zu klären, wer welchen Schaden zu tragen hat; das kann vielschichtig sein: Abschleppkosten, Reparaturkosten, Minderwert, Mietwagen, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Rechtsanwaltshonorar, Haushaltsführungsschaden. Mit welcher Quote besteht eine eventuelle Mithaftung?
Ich berate Sie bei Verkehrsunfällen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und mache Ihre Ansprüche mit allem Nachdruck geltend.
Von Anfang an stehe ich beratend zur Seite und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche gegenüber allen anderen Beteiligten – insbesondere gegenüber dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung sowie der eigenen Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
MPU
Ich berate Sie mit langjähriger Erfahrung in Vorbereitung zur Durchführung der MPU.
Bei der MPU wird im Rahmen von Gesprächen, Tests und Übungen untersucht, ob man zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Die große Mehrheit der Teilnehmer muss sich wegen Alkohol am Steuer einer MPU unterziehen; MPU ist zwingend vorgeschrieben, wenn man ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille geführt hat.
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Christiane Bender
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Rezensionen
Jeder Zeit wieder
Bewertung vom 08.03.2021 | Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Super Arbeit..definitiv Vertrauenswert und Empfehlenswert… sehr sehr nett. Wirklich eine Top Anwältin
von S.D.
Bei Frau Bender ist man in guten Händen
Bewertung vom 09.03.2020 | Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Frau Bender ist eine kompetente Ansprechpartnerin, leider hat sie’s nicht geschafft ein Bußgeld mit Fahrverbot zu vermeiden, aber die Gründe dafür waren nachvollziehbar. Ich habe mich während der ganzen Zusammenarbeit in guten Händen gefühlt und würde Frau Bender wieder kontaktieren, wenn ich Rechtsberatung brauche.
von M.W.
Top Verteidigung!
Bewertung vom 11.11.2019 | Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Schnelle, kompetente Hilfe mit entsprechend positivem Ergebnis. Sehr freundlicher Kontakt. Eine Rundum-Sorglos-Betreuung, wie man es sich nur wünschen kann. Herzlichen Dank.
von D.K.
Wissenswertes
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Unsere Expertise spiegelt sich in zahlreichen Auszeichnungen wider, die wir für unsere Arbeit erhielten. Sowohl Christiane Bender als auch Thorsten Ruppel werden in ihren Rechtsgebieten von diversen Fach-Publikationen regelmäßig unter Deutschlands Top-Anwälten gelistet. Das freut uns sehr und spornt uns immer wieder an, für unsere Mandanten das Beste zu geben. Sprechen Sie mit uns – bevor es der Gegner tut!
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