Bitte benutzen Sie auch unsere vorbereiteten Vollmachten zum online downloaden, falls Sie uns beauftragen wollen. Für die Verteidigung in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren benutzen Sie bitte die Strafprozessvollmacht, für alle anderen Verfahren die allgemeine Vollmacht.
Die Aufnahmebögen dienen dem Anlegen der Akte durch unser Sekretariat. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Mandatsverhältnisses und unterliegt nicht nur datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern auch der weitergehenden anwaltlichen Verschwiegenheit, auch wenn ein Mandatsverhältnis nicht zustande kommt.
Wir werden uns umgehend nach Erhalt der Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bitte beachten Sie: In der Regel können wir erst für Sie tätig werden, wenn eine vom Mandanten unterzeichnete Vollmacht vorliegt. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn die Übernahme des Mandates durch uns bestätigt wird.Für Fragen Ihrerseits stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Unsere Erreichbarkeit finden Sie im Impressum oder schreiben Sie uns bequem über das Kontaktformular.