Kanzlei
Kanzlei
Wir über uns
Christiane Bender
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Strafrecht
2004 | Erwerb der Qualifikation Fachanwältin für Strafrecht
2003 | Gründung der Kanzlei Bender & Ruppel
2001 | Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Strafrecht in Wetzlar
2000 | Zweites juristisches Staatsexamen (Schwerpunkt Strafrecht)
1997 | Erstes juristisches Staatsexamen an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Zusatzqualifikation
Zertifizierte Verteidigerin für Jugendstrafrecht (DSV) seit 2022
Fachanwältin für Strafrecht seit 2004
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft im DAV für Strafrecht
Arbeitsgemeinschaft im DAV für Verkehrsrecht
Vereinigung Hessischer Strafverteidiger
Verband deutscher Strafrechtsanwälte und Strafverteidiger e.V. (VdSRV)
Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e.V. (VdVKA)
Vertrauensanwältin des ACE
Thorsten Ruppel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Familienrecht
2021 | Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)
2010 | Erwerb der Qualifikation Fachanwalt für Familienrecht
2004 | Erwerb der Qualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht
2003 | Gründung der Kanzlei Bender & Ruppel
2000 | Zweites juristisches Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeitsrecht) und Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwalt im Angestelltenverhältnis
1997 | Erstes juristisches Staatsexamen an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Zusatzqualifikation
Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.) seit 2021
Fachanwalt für Familienrecht seit 2010
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2004
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft im DAV für Arbeitsrecht
Arbeitsgemeinschaft im DAV für Familienrecht
Auszeichnungen
Mehrfache Listung unter Deutschlands Top-Anwälten im Arbeitsrecht und im Familienrecht (Focus-Spezial, STERN-Magazin)
Referent für den Hessischen Fußballverband (HFV)
Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VdAA)
Referent für Arbeitsrecht des vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
„Dank Webtechnologie ist die Rechtsanwaltskanzlei Bender & Ruppel auf der Höhe der Zeit, was Digitalisierung und Mobilität im Anwaltsbereich angeht.“
Mehr über die Digitalisierung bei uns finden Sie hier im Philips Case Report
Historie
Die Kanzlei Rechtsanwälte Bender & Ruppel wurde im Jahr 2003 gegründet. Nachdem wir bereits seit 2000/2001 erfolgreich als Anwälte tätig waren, haben wir uns 2003 dazu entschieden, mit den bereits gemachten juristischen Erfahrungen und der schon vorhandenen Mandantenstruktur zusammenzuschließen.
Kompetenz durch Spezialisierung, so lautet eine der Maximen unserer Kanzlei, deren Schwerpunkt in der Bearbeitung von Mandaten im Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht liegt. Frühzeitige Spezialisierungen von Christiane Bender auf das Rechtsgebiet Strafrecht und Thorsten Ruppel auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Familienrecht führten dazu, dass wir befugt sind, in unserem jeweiligen Fachgebiet die Bezeichnung Fachanwältin und Fachanwalt zu führen.
Als seit Jahren eingespieltes Team beziehen wir unsere Leistungsfähigkeit aus umfangreichen langjährigen Erfahrungen, regelmäßigen Fortbildungen und aus engen Kooperationen mit fachkompetenten Partnern in den Bereichen Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.
Philosophie
„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren“. Zitat Mahatma Gandhi
Sie haben ein rechtliches Problem oder Anliegen. Wir finden für Sie den richtigen Weg und führen Sie sicher ins Ziel. Die Bedürfnisse unserer Mandanten ganzheitlich zu verstehen ist Maßstab unserer Dienstleistung.
Durch Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete, für die wir Fachanwälte sind, mit unserem Wissen und unseren Kenntnissen sowie einer langjährigen Berufserfahrung stehen wir bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme engagiert und kompetent zur Seite.
Ein sehr persönliches Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten hat äußerste Priorität.
Als Anwälte verstehen wir uns als Dienstleister. Unser vorrangiges Anliegen ist es, Konflikte, in die unsere Mandanten verwickelt sind, mit den Mitteln der Rechtsordnung auszutragen. Dabei gilt unser verstärktes Augenmerk der Entwicklung von Strategien und der frühzeitigen Sicherung der Rechtsposition unserer Mandanten unter Abwägung der individuellen Chancen und Risiken.
Philosophie
„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren“. Zitat Mahatma Gandhi
Sie haben ein rechtliches Problem oder Anliegen. Wir finden für Sie den richtigen Weg und führen Sie sicher ins Ziel. Die Bedürfnisse unserer Mandanten ganzheitlich zu verstehen ist Maßstab unserer Dienstleistung.
Durch Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete, für die wir Fachanwälte sind, mit unserem Wissen und unseren Kenntnissen sowie einer langjährigen Berufserfahrung stehen wir bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme engagiert und kompetent zur Seite.
Ein sehr persönliches Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten hat äußerste Priorität.
Als Anwälte verstehen wir uns als Dienstleister. Unser vorrangiges Anliegen ist es, Konflikte, in die unsere Mandanten verwickelt sind, mit den Mitteln der Rechtsordnung auszutragen. Dabei gilt unser verstärktes Augenmerk der Entwicklung von Strategien und der frühzeitigen Sicherung der Rechtsposition unserer Mandanten unter Abwägung der individuellen Chancen und Risiken.
Honorar
Rechtsanwälte leben davon, dass sie Rechtsrat gegen Honorar erteilen.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die Höhe der Gebühr für die Erstberatung auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt, was nicht bedeutet, dass dieser Betrag regelmäßig erreicht wird. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und des Umfangs der Beratung.
In der Regel erfolgt die Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, hierbei besteht auch die Möglichkeit von Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer, als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen. Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main.
Oftmals empfiehlt es sich, eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis zu treffen, die einerseits dem Arbeitsaufwand und Zeitaufwand für eine solide und fundierte Rechtsauskunft und Vertretung, dem Haftungsrisiko des Anwalts, andererseits dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten Rechnung trägt.
Bitte sprechen Sie uns auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder Pauschalen nach Verfahrensabschnitten an.
Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant Vorteile mit sich bringt. Pauschalhonorare sind dort sinnvoll, wo abschätzbar ist, welcher Aufwand entstehen wird.
Sprechen Sie uns einfach offen an.


Wir sind ausgezeichnet!
Unsere Expertise spiegelt sich in zahlreichen Auszeichnungen wider, die wir für unsere Arbeit erhielten. Sowohl Christiane Bender als auch Thorsten Ruppel werden in ihren Rechtsgebieten von diversen Fach-Publikationen regelmäßig unter Deutschlands Top-Anwälten gelistet. Das freut uns sehr und spornt uns immer wieder an, für unsere Mandanten das Beste zu geben. Sprechen Sie mit uns – bevor es der Gegner tut!
Social
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