Scheidung (Service-Formular)

Informationen zum Service

Nutzen Sie die Vorzüge unserer Homepage und füllen Sie den jeweiligen Aufnahmebogen einfach online aus und versenden diesen an uns bequem von Ihrem PC.

Ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei ist zunächst nicht erforderlich. Sie sparen Weg und Zeit und wir haben die erforderlichen Informationen erhalten, um schnellstmöglich erste rechtliche Schritte für Sie einzuleiten. Wir werden uns durch diesen für Sie unkomplizierten Ablauf umgehend Ihrem Anliegen widmen können.

    Ihre persönlichen Angaben

    Anrede: *FrauHerr















    Angaben zum Ehepartner

    Anrede: *FrauHerr












    Ehedaten



    Die Trennung erfolgte durch: *
    Auszug der EhefrauAuszug des EhemannsTrennung innerhalb der Ehewohnung von Tisch und Bett

    Gibt es einen Ehevertrag oder Vereinbarung? *
    JaNein

    Stimmt der Ehepartner der Scheidung zu? *
    JaNein

    Gemeinsame Kinder (Namen und Geburtsdaten):




    Die Kinder leben bei *
    EhemannEhefrau

    Das Sorgerecht soll erhalten *
    beideEhemannEhefrau


    Wie ist der Ehegattenunterhalt geregelt *
    Zahlung durch EhemannZahlung durch Ehefraugegenseitiger Verzichtnoch keine Regelung


    Ist der Hausrat aus der Ehewohnung aufgeteilt bzw. sind Sie sich über die Aufteilung einig? *
    JaNein


    Fragen / Anmerkungen

    Bitte benutzen Sie auch unsere vorbereiteten Vollmachten zum online downloaden, falls Sie uns beauftragen wollen. Für die Verteidigung in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren benutzen Sie bitte die Strafprozessvollmacht, für alle anderen Verfahren die allgemeine Vollmacht.

    Die Aufnahmebögen dienen dem Anlegen der Akte durch unser Sekretariat. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Mandatsverhältnisses und unterliegt nicht nur datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern auch der weitergehenden anwaltlichen Verschwiegenheit, auch wenn ein Mandatsverhältnis nicht zustande kommt.

    Wir werden uns umgehend nach Erhalt der Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bitte beachten Sie: In der Regel können wir erst für Sie tätig werden, wenn eine vom Mandanten unterzeichnete Vollmacht vorliegt. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn die Übernahme des Mandates durch uns bestätigt wird.Für Fragen Ihrerseits stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Unsere Erreichbarkeit finden Sie im Impressum oder schreiben Sie uns bequem über das Kontaktformular.

    Wir sind ausgezeichnet!

    Unsere Expertise spiegelt sich in zahlreichen Auszeichnungen wider, die wir für unsere Arbeit erhielten. Sowohl Christiane Bender als auch Thorsten Ruppel werden in ihren Rechtsgebieten von diversen Fach-Publikationen regelmäßig unter Deutschlands Top-Anwälten gelistet. Das freut uns sehr und spornt uns immer wieder an, für unsere Mandanten das Beste zu geben. Sprechen Sie mit uns – bevor es der Gegner tut!

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