Kündigungsschutz (Service-Formular)

Informationen zum Service

Nutzen Sie die Vorzüge unserer Homepage und füllen Sie den jeweiligen Aufnahmebogen einfach online aus und versenden diesen an uns bequem von Ihrem PC.

Ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei ist zunächst nicht erforderlich. Sie sparen Weg und Zeit und wir haben die erforderlichen Informationen erhalten, um schnellstmöglich erste rechtliche Schritte für Sie einzuleiten. Wir werden uns durch diesen für Sie unkomplizierten Ablauf umgehend Ihrem Anliegen widmen können.

    Ihre persönlichen Angaben

    Anrede: FrauHerrDivers









    Rechtsschutzversicherung: *JaNein





    Achtung! Aufgrund der 3-Wochen-Klagefrist ab Zugang der Kündigung kann die Angelegenheit ausschließlich nur
    dann bearbeitet werden, wenn bei Übersendung der Daten/ Unterlagen mindestens 3 Werktage vor dem Ablauf der
    Klagefrist liegen.

    Ordentliche Kündigung: * JaNein

    Außerordentliche Kündigung: * JaNein


    Anzahl der Arbeitnehmer: * Mehr als 10Weniger als 10Weniger als 10 und mehr als 5 Arbeitnehmer bereits seit dem 31.12.2003 beschäftigt und zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung noch beschäftigt

    (Bei der Berechnung zählen nur Vollzeitkräfte – teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen
    Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden zählen mit 0,5 und solche mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75)

    Betriebsrat/Personalrat: * JaNein

    Tarifvertrag anwendbar: * JaNein

    Betriebsvereinbarungen: * JaNein

    Angaben zum Arbeitgeber








    Fragen / Anmerkungen

    Bitte benutzen Sie auch unsere vorbereiteten Vollmachten zum online downloaden, falls Sie uns beauftragen wollen. Für die Verteidigung in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren benutzen Sie bitte die Strafprozessvollmacht, für alle anderen Verfahren die allgemeine Vollmacht.

    Die Aufnahmebögen dienen dem Anlegen der Akte durch unser Sekretariat. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Mandatsverhältnisses und unterliegt nicht nur datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern auch der weitergehenden anwaltlichen Verschwiegenheit, auch wenn ein Mandatsverhältnis nicht zustande kommt.

    Wir werden uns umgehend nach Erhalt der Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bitte beachten Sie: In der Regel können wir erst für Sie tätig werden, wenn eine vom Mandanten unterzeichnete Vollmacht vorliegt. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn die Übernahme des Mandates durch uns bestätigt wird.Für Fragen Ihrerseits stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Unsere Erreichbarkeit finden Sie im Impressum oder schreiben Sie uns bequem über das Kontaktformular.

    Wir sind ausgezeichnet!

    Unsere Expertise spiegelt sich in zahlreichen Auszeichnungen wider, die wir für unsere Arbeit erhielten. Sowohl Christiane Bender als auch Thorsten Ruppel werden in ihren Rechtsgebieten von diversen Fach-Publikationen regelmäßig unter Deutschlands Top-Anwälten gelistet. Das freut uns sehr und spornt uns immer wieder an, für unsere Mandanten das Beste zu geben. Sprechen Sie mit uns – bevor es der Gegner tut!

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